Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von http://www.ultra.-auto.de Inhaber Rando Lorenz

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ultra-Auto, Albert-Einstein-Straße 8, 55435 Gau-Algesheim und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Internetangebot von Ultra-Auto nutzen (im Folgenden „Käufer“ genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Website ultra-auto.de, sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Ultra-Auto, Inh. Rando Lorenz, in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Rando Lorenz in eine Geschäftsbeziehung treten. Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, verstehen sich per Stück und enthalten die derzeit gültige gesetzliche MwSt. soweit nicht anders angegeben. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den von uns vor Versand der Ware zuletzt aktuellen Preisen und Bedingungen und solange der Vorrat reicht.
(2) Die Angebote von Rando Lorenz im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei Rando Lorenz Waren zu bestellen.
(3) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Insoweit sind Bestellungen generell als Angebote anzusehen, die wir erst durch Lieferung annehmen. Sollten wir jedoch einmal nicht liefern können, erhalten Sie eventuell vorab gezahlte Beträge zurückerstattet.

(5) Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse oder Nachnahme, Paypal, Bankeinzug und Barzahlung bei Abholung. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung per Paypal erfolgt der Versand direkt nach Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Paypal-Konto. Bei Zahlung per Bankeinzug verpflichtet sich der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs die erforderliche Deckung des genannten Kontos zu gewährleisten. Die Zahlung per Bankeinzug erfolgt durch Einzug des Rechnungsbetrages am Tag der Bestellung, bzw. am Tag der Versendung der Ware.
(3) Befindet sich der Käufer schuldhaft im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(4) Der Kaufpreis ist während eines vom Käufer verschuldeten Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gem. § 247 BGB). Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung und Zoll
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.
(2) Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands innerhalb Deutschlands und für Auslandslieferungen variieren je nach Lieferart und Artikelbeschaffenheit und sind vom Käufer zu tragen. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
(3) Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald Ultra-Auto den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(4) Wenn Sie Produkte bei Ultra-Auto zur Lieferung außerhalb der Europäischen Union bestellen, können Sie Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald das Paket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche Gebühren für die Zollabfertigung müssen von Ihnen getragen werden; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren. Ferner beachten Sie bitte, dass Sie bei Bestellungen bei Ultra-Auto als Einführender angesehen werden und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem Sie die Produkte erhalten, einhalten müssen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ultra-Auto. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Ultra-Auto nicht zulässig.
(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Preise
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten gem. § 4 Abs. 2, die dem Käufer rechtzeitig vor Abschluss der Bestellung nochmals bekannt gegeben werden.

§ 7 Rücktritt, Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Ultra-Auto, ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2)Ultra-Auto behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn wir das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten haben. Wir haben das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, so werden wir den Käufer unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
(3) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle eines Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Ultra-Auto trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ultra-Auto ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Die Ansprüche eines Käufers, der Verbraucher, wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für Ultra-Auto und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Ultra-Auto erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche eines Käufers, der Unternehmer ist, wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von Ultra-Auto zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von Ultra-Auto oder der Erfüllungsgehilfen gestützt sind
(3) Liefert Ultra-Auto zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Ultra-Auto vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Ultra-Auto.

§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Ultra-Auto nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Ultra-Auto oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Ultra-Auto gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/ oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.

§ 10 Datenschutz
(1) Dem Käufer ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Ultra-Auto auf Datenträgern gespeichert werden. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Ultra-Auto selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Käufers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Käufer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ultra-Auto ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Ultra-Auto. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen